Was fließt denn da?
Im Bundesanzeiger Verlag erscheint eine monatliche Broschüre, der „Gesetzgebungskalender“. Er enthält die Änderungen des Bundesrechtes auf einen Blick. Auf einen Blick? Das bedeutet schauen, aber bedeutet es auch verstehen? Nein, das bedeutet es nicht, aber: Vielleicht sollten wir als Bürger uns einmal so einen aktuellen Kalender einfach nur vor Augen führen lassen. Was und woran arbeiten Volksvertreter und Regierung in Berlin?
Liebe Leser und Leserinnen, verstehen Sie die folgende aktuelle Aufzählung von Gesetzesvorhaben als das, was sie ist: den Versuch einer Balance zwischen Verstehen und Nichtverstehen in der Komplexität einer parlamentarischen Demokratie, den Versuch einer ernsthaften Balance zwischen Notwendigkeit und Überfluss, den Versuch einer ganz normalen Bürgerin, ihren Staat und ihre Gesellschaft in ihren Stärken und Schwächen wahrzunehmen. Ganz einfach. Ohne zu belehren, ohne zu kritisieren, ohne Besserwisserei.
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben
Fünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Gesetz zur Änderung der Abgabenverordnung ( Abschaffung der steuerbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungen)
Gesetz zum Schutz vor schweren Wiederholungstaten durch Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei sogenannten Ersttätern
Gesetz zum Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der Pressefreiheit im Strafverfahren
Gesetz zur Bekämpfung des Dopings im Sport
Gesetz zur Verbesserung des Jugendschutzes
Strafrechtsänderungsgesetz §166 StGB
Gesetz zur Verbesdserung der Position der Opfer im Strafverfahren
Gesetz zur Modifikation der Fristenregelung bei der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung
Strafrechtsänderungsgesetz §§ 176, 179, 232 STGB
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches
Gesetzt zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten
Strafrechtsänderungsgesetz zur Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien
Gesetz…über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat
Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung
Gesetz zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens
Gesetz…Strafbarkeit der Werbung für Suizidbeihilfe
Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in der Pflege
Gesetz zur Entbürokratisierung der Pflege
Gesetz zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgestzes
Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Gesetz zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Gesetz zur Einführung zusätzlicher Leistungen für Kinder und Jugendliche
Gesetz zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit
Gesetz zur Änderung des Fünften und des Zwölften Sozialgesetzbuch
Sechstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Gesetz zu dem Übereinkommen Nr.187 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2006 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz…
Es folgen noch ungefähr 75, in Buchstaben FÜNFUNDSIEBZIG, solcher aktueller Gesetzesvorhaben.
Wer diesen Beitrag als Glosse missverstehen möchte, mag das tun.
« Eine Freundschaftsidee nimmt Gestalt an Helmspark-Galerie in Südamerika »
In Absatz 1 ist Satz 4 ist das Komman durch einen Punkt zu ersetzen. Im neuen Satz 4a wird dem Wort “aber” die Worte “Ist es” vorangestellt, “es” ist zu streichen und zwischen “auch” und “verstehen” ist “zu” einzufügen. – Oder so ähnlich! Oder auch nicht?
Ich “liebe” Gesetzesänderungen.