Von Johanna R.Wöhlke
Helgoland sucht einen neuen Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin.
Das ist eine Nachricht unter vielen – und doch eine Nachricht, die mich nicht kalt lässt. Ich habe liebe Freunde, die Helgoland lieben, die dort geboren sind, dort Ferienwohnungen haben, die immer wieder diese kleine Insel in der Nordsee besuchen, weil sie sie lieben.
Ich stelle mir vor, was die Ausschreibung, die natürlich ganz sachliche und nüchterne Ausschreibung für den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin dieser kleinen deutschen Insel in der Nordsee, was diese Ausschreibung also für Wirkungen erzeugt, auf welches Interesse bei welchen Menschen sie stoßen wird.
Da kann ich nur einen ganz persönlichen Teil beisteuern und will das gerne tun, denn Helgoland ist mir ans Herz gewachsen. Ich erinnere mich als Hamburgerin an die ersten Schulausflüge meiner Kindheit nach Helgoland. Das große Schiff im Hafen von Hamburg, welch ein Erleben. Die Fahrt auf der Elbe Richtung offene Nordsee, welch ein Abenteuer. Das Meer, die Sonne, der Wind, welch ein Erlebnis.
Gut, ich war sehr jung und ich hatte noch nichts von der Welt gesehen, aber nach diesem einen Tag kannte ich Helgoland – mit windgeschütteltem Ausbooten, zollfreiem Einkauf, Langer Anna, Lummenfelsen, Schrebergärten und Geschäften natürlich, vielen Geschäften.
Viel später kam ich zurück und war genauso fasziniert wie früher. Die Tage des Schulausfluges der Kinderzeit waren vergangen, aber die Erinnerung nicht. Die Insel, noch immer die alte Insel Helgoland: ein Kleinod in der Nordsee, ein Juwel, geschliffen in Wind und Wasser, immer wieder neu geboren durch die Liebe seiner Bewohner und - natürlich – durch ihre Geschäftstüchtigkeit.
Nun also sucht diese Insel einen neuen Bürgermeister, eine neue Bürgermeisterin. Etwas scheint mir klar: Ohne Verliebtheit in diesen kleinen Nordseetraum wird es nicht gehen. Hier einige wenige Bilder dazu aus einem Kurzurlaub des vergangenen Jahres – Beweise einer persönlichen Liebe, die nicht zu erkären ist – wie Liebe immer nicht zu erklären ist…Sind wir also gespannt auf den neuen Bürgermeister oder die neue Bürgermeisterin von Helgoland!
Das ist die offizielle Verlautbarung der Gemeinde Helgoland.
Bei der Gemeinde Helgoland
– Nordseeheilbad –
ist zum 01. Januar 2011
die Stelle der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters
zu besetzen.
Die Ernennung erfolgt als Beamtin / Beamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren. Dienstbezüge werden nach der Besoldungsgruppe A 14 des Landesbesoldungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein gezahlt. Die Einstufung wird nach zweijähriger Amtszeit auf A 15 angehoben. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach den Höchstsätzen der landesrechtlichen Vorschriften gewährt.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Gemeinde in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel. Die Aufgabe erfordert eine qualifizierte, entscheidungsfreudige und tatkräftige Persönlichkeit. Erwartet werden gründliche Verwaltungskenntnisse und Fähigkeiten in der Führung einer modernen Verwaltung. Kenntnisse über wirtschaftliche Zusammenhänge, soziale Kompetenz und Kreativität sind erwünscht.
Abweichend von § 57 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein kann zum/zur Bürgermeister/in der Gemeinde Helgoland nur gewählt werden, wer darüber hinaus nach seiner Persönlichkeit und fachlichen Eignung die Gewähr dafür bietet, die aus der besonderen Lage Helgolands erwachsenden Anforderungen an das Amt zu erfüllen. Die Wahl oder Wiederwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Helgoland bedarf in dieser Hinsicht gemäß dem Helgoland-Gesetz der Bestätigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Es wird erwartet, dass die neue Bürgermeisterin/der neue Bürgermeister ihren/seinen Wohnsitz auf Helgoland hat bzw. nimmt.
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Helgoland in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Wählbar ist, wer
1. die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
2. am Wahltag das 27. Lebensjahr vollendet hat und im Falle der Erstwahl das 60. Lebensjahr nicht vollendet hat.
Die Wahl findet am 05.09.2010 statt. Sofern eine Stichwahl erforderlich sein sollte, wird diese am 26.09.2010 durchgeführt.
Nach den wahlrechtlichen Vorschriften können Wahlvorschläge einreichen:
1. jede Fraktion der Gemeindevertretung der Gemeinde Helgoland (Fraktionsvorschlag); mehrere Fraktionen können gemeinsam einen Wahlvorschlag einreichen (gemeinsamer Fraktionsvorschlag).
2. Jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich selbst.
Spätester Termin für die Einreichung eines Wahlvorschlages ist der 19. Juli 2010, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist).
Die Aufforderung hierzu sowie die Einzelheiten über die wahlrechtlichen Vorschriften werden gesondert durch ortsüblichen Aushang und im Internet unter www.helgoland.de veröffentlicht.
Ergänzende Auskünfte über das Wahlverfahren können außerdem bei der Gemeindewahllei-terin Frau Neulen unter der Telefonnummer 04725/808-40, Faxnummer 04725/ 808-52 oder per Email an t.neulen@gemeinde-helgoland.de eingeholt werden.
Die Bewerber und Bewerberinnen werden gebeten schriftlich zu erklären, ob sie mit einer Weitergabe ihrer Bewerbungsunterlagen an die Fraktionen einverstanden sind. Wer einer oder mehrerer Fraktionen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen geben möchte, sollte seine Bewerbung bereits bis zum 1. Juni 2010 einreichen (keine Ausschlussfrist).
Bewerbungen sind mit Lebenslauf, Zeugnissen, Nachweisen über den Bildungsweg und die bisherigen Tätigkeiten sowie einem Lichtbild an die Wahlleiterin der Gemeinde Helgoland, Lung Wai 28, 27498 Helgoland, unter Angabe des Stichwortes „Wahl Bürgermeister/in“ einzureichen.
Informationen über die Insel Helgoland finden Sie unter www.helgoland.de.
Gemeinde Helgoland
Ruth Hammer
1. stellvertretende Bürgermeisterin
Fotos: J.R. Wöhlke